Rechtsprechung
BVerwG, 06.03.2017 - 2 B 73.16, 2 B 73.16 (2 C 10.17) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
Revisionszulassung; Widerspruchsverwirkung gegen die Auswahl und Ernennung von Konkurrenten; Obliegenheiten bei Bewerbungsverfahrensanspruch im Fall einer unterbliebenen Stellenausschreibung - Wolters Kluwer
Verwirkung eines gegen die Auswahl und Ernennung von Konkurrenten gerichteten Widerspruchs; Obliegenheiten eines Beamten zur Verfolgung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs im Falle des Unterlassens einer Stellenausschreibung durch den Dienstherren; Zulassung der Revision ...
- rewis.io
Revisionszulassung; Widerspruchsverwirkung gegen die Auswahl und Ernennung von Konkurrenten; Obliegenheiten bei Bewerbungsverfahrensanspruch im Fall einer unterbliebenen Stellenausschreibung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwirkung eines gegen die Auswahl und Ernennung von Konkurrenten gerichteten Widerspruchs; Obliegenheiten eines Beamten zur Verfolgung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs im Falle des Unterlassens einer Stellenausschreibung durch den Dienstherren; Zulassung der Revision ...
- rechtsportal.de
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1 ; GG Art. 33 Abs. 2
Verwirkung eines gegen die Auswahl und Ernennung von Konkurrenten gerichteten Widerspruchs; Obliegenheiten eines Beamten zur Verfolgung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs im Falle des Unterlassens einer Stellenausschreibung durch den Dienstherren; Zulassung der Revision ... - datenbank.nwb.de
Revisionszulassung; Widerspruchsverwirkung gegen die Auswahl und Ernennung von Konkurrenten; Obliegenheiten bei Bewerbungsverfahrensanspruch im Fall einer unterbliebenen Stellenausschreibung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Weimar, 29.10.2015 - 1 K 663/15
- OVG Thüringen, 28.06.2016 - 2 KO 31/16
- BVerwG, 06.03.2017 - 2 B 73.16, 2 B 73.16 (2 C 10.17)
- BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 10.17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Thüringen, 28.06.2016 - 2 KO 31/16
Konkurrentenklage ; Verwirkung der Widerspruchs- und Klagebefugnis; Festlegung …
Auszug aus BVerwG, 06.03.2017 - 2 B 73.16
e OVG Weimar - 28.06.2016 - AZ: OVG 2 KO 31/16.
Rechtsprechung
OVG Saarland, 22.04.2016 - 2 B 73/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 21 VwVG SL, § 161 Abs 2 S 1 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
Androhung der Ersatzvornahme - Beurteilung als Verwaltungsakt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung eines behördlichen Akts als Verwaltungsakt durch den objektiven Erklärungsinhalt nach dem Empfängerhorizont; Androhung der Zwangsvollstreckung als ernste Warnung an den Verantwortlichen zur Erfüllung der Verpflichtung
- rechtsportal.de
SVwVG § 21; VwGO § 80 Abs. 5; VwGO § 161 Abs. 2
Beurteilung eines behördlichen Akts als Verwaltungsakt durch den objektiven Erklärungsinhalt nach dem Empfängerhorizont; Androhung der Zwangsvollstreckung als ernste Warnung an den Verantwortlichen zur Erfüllung der Verpflichtung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 24.03.2016 - 3 L 226/16
- OVG Saarland, 22.04.2016 - 2 B 73/16
Rechtsprechung
VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 73/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Art 105 Abs 2a KAG SH 2005, § 3 Abs 1 S 1 KAG SH 2005
Rechtsnatur der Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung als Kapitalanlage statt zur Befriedigung des Lebensbedarfs - ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- OVG Sachsen, 14.02.2017 - 2 A 169/16
Rückforderung von Anwärterbezügen; Rücknahme der Ernennung; …
Auszug aus VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 73/16
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der in dieser Sache parallel anhängig gemachten Anfechtungsklage (2 A 169/16) stellt die gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1, 1. Alt. VwGO iVm § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO statthafte Rechtsschutzform dar und ist auch im Übrigen nach Ablehnung des zuvor gestellten Antrags auf Aussetzung der Vollziehung zulässig (§ 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO); er ist jedoch unbegründet.Ein Erfolg der parallel zum Aktenzeichen 2 A 169/16 erhobenen Klage ist nicht überwiegend wahrscheinlich.
- BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …
Auszug aus VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 73/16
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 27.10.2004 (- 10 C 2.04 -) unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 26.09.2001 (- 9 C 1.01-) entschieden, dass die Erhebung des vollen Jahresbetrages der Zweiwohnungssteuer nicht unverhältnismäßig ist, wenn der Inhaber über eine rechtlich gesicherte Eigennutzungsmöglichkeit der Zweiwohnung von mindestens zwei Monaten im Jahr verfügt. - BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten; …
Auszug aus VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 73/16
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 27.10.2004 (- 10 C 2.04 -) unter Bezugnahme auf sein Urteil vom 26.09.2001 (- 9 C 1.01-) entschieden, dass die Erhebung des vollen Jahresbetrages der Zweiwohnungssteuer nicht unverhältnismäßig ist, wenn der Inhaber über eine rechtlich gesicherte Eigennutzungsmöglichkeit der Zweiwohnung von mindestens zwei Monaten im Jahr verfügt.
- BVerwG, 12.11.2014 - 2 B 67.14
Disziplinarmaßnahme; Zugriffsdelikt; Bemessungskriterien; Statusamt; Funktion; …
Auszug aus VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 73/16
Zwar ist auch in Fällen der Eigenvermietung der Wohnung die Annahme einer reinen Kapitalanlage nicht von vornherein ausgeschlossen, doch gelten insoweit strenge Anforderungen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 28.06.1995 - 9 L 1191/93 -, zit. nach juris; ständige Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen OVG, Beschlüsse vom 03.08.2007 - 2 LA 55/07 -, vom 05.11.2007 - 2 LA 11/07 - und vom 17.06.2009 - 2 LA 25/09 - Beschluss der Kammer vom 16.10.2014 - 2 B 67/14 -). - BVerwG, 19.12.2008 - 9 C 16.07
Klärung der Abgrenzung zwischen zweitwohnungssteuerpflichtiger Vorhaltung einer …
Auszug aus VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 73/16
Ihm ist vielmehr auch in diesem Fall von Verfassungs wegen die Möglichkeit eröffnet, diese Vermutung zu erschüttern, etwa indem er in geeigneter Weise belegt, dass sein Aufenthalt in der Zweitwohnung sich auf das zur Durchführung der Renovierungsarbeiten Notwendige beschränkt hat und er sich ansonsten eine andere Unterkunft hätte suchen müssen (BVerwG, Urteil vom 19.12.2008 - 9 C 16.07 -). - OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04
Einkommensverwendung, Entstehung, Gesamtschuldner, Verfügbarkeit, …
Auszug aus VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 73/16
In diesen Fällen besteht die Steuerpflicht, ohne dass es der Ermittlung weiterer Umstände bedarf, dem Grunde nach (OVG Schleswig, Urt. v. 20.04.2005, - 2 LB 61/04 -, Beschl. v. 25.05.2005, - 2 LB 55/04 -). - OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2009 - 2 MB 22/09
Auszug aus VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 73/16
Mehrtägige Aufenthalte sprechen bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise allerdings eher für die Vermutung, dass die Wohnung zumindest auch der persönlichen Lebensführung dient (vgl. OVG Schleswig, Beschl. vom 08.10.2009, - 2 MB 22/09 -). - OVG Schleswig-Holstein, 25.05.2005 - 2 LB 55/04
Auszug aus VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 73/16
In diesen Fällen besteht die Steuerpflicht, ohne dass es der Ermittlung weiterer Umstände bedarf, dem Grunde nach (OVG Schleswig, Urt. v. 20.04.2005, - 2 LB 61/04 -, Beschl. v. 25.05.2005, - 2 LB 55/04 -). - OVG Niedersachsen, 28.06.1995 - 9 L 1191/93
Zweitwohnungssteuer; Vorhalten einer Zweitwohnung; Abgrenzung zur reinen …
Auszug aus VG Schleswig, 15.09.2016 - 2 B 73/16
Zwar ist auch in Fällen der Eigenvermietung der Wohnung die Annahme einer reinen Kapitalanlage nicht von vornherein ausgeschlossen, doch gelten insoweit strenge Anforderungen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 28.06.1995 - 9 L 1191/93 -, zit. nach juris; ständige Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen OVG, Beschlüsse vom 03.08.2007 - 2 LA 55/07 -, vom 05.11.2007 - 2 LA 11/07 - und vom 17.06.2009 - 2 LA 25/09 - Beschluss der Kammer vom 16.10.2014 - 2 B 67/14 -).
- VG Schleswig, 17.02.2022 - 4 B 10001/21
Zweitwohnungssteuer
Die Eigenvermietung der Wohnung lässt gerade die Möglichkeit der jederzeitigen und kurzfristigen Zweckänderung offen und ist auch objektiv nicht geeignet, die Inanspruchnahme zu eigenen Zwecken auszuschließen (stRspr, vgl. BVerwG…, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 8 B 22.94 - juris Rn. 4; OVG Schleswig…, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 LA 213/17 - juris Rn. 7; VG Schleswig, Beschluss vom 15. September 2016 - 2 B 73/16 - juris Rn. 17).